Barrierefreiheit ab 2025 — Was das BFSG für Ihre Website bedeutet
Seit Juni 2025 müssen viele Websites barrierefrei sein. Was das konkret heißt, wen es betrifft und was Sie jetzt tun sollten — verständlich erklärt.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — kurz BFSG. Für viele Unternehmen bedeutet das: Ihre Website muss barrierefrei sein. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen durch Wettbewerber.
Klingt bedrohlich? Muss es nicht sein. In diesem Ratgeber erklären wir, was das Gesetz konkret verlangt, ob Sie betroffen sind und welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten.
Was ist das BFSG — und warum gibt es das?
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um, den sogenannten European Accessibility Act. Bisher galten Barrierefreiheits-Pflichten nur für öffentliche Stellen — also Behörden, Kommunen, Ministerien. Seit Juni 2025 sind erstmals auch private Unternehmen betroffen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten.
Der Hintergrund: Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung oder Einschränkung. Dazu kommen Millionen älterer Menschen, die von einer barrierefreien Gestaltung profitieren. Das Gesetz soll sicherstellen, dass diese Menschen digitale Angebote gleichberechtigt nutzen können.
Wichtig: Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 — ohne Übergangsfrist für Websites und Online-Shops. Wer einen Online-Shop betreibt oder über die Website Verträge abschließt, muss jetzt barrierefrei sein.
Bin ich betroffen? Die ehrliche Antwort
Nicht jede Website fällt unter das BFSG. Hier die Faustregel:
Sie SIND betroffen, wenn:
- Sie einen Online-Shop betreiben (egal ob 5 oder 5.000 Produkte)
- Kunden über Ihre Website Verträge abschließen können (Buchungen, Bestellungen, Terminreservierungen)
- Sie Online-Banking oder Finanzdienstleistungen anbieten
- Ihre Website eine Buchungsplattform ist (Kurse, Events, Hotels)
Sie sind NICHT betroffen, wenn:
- Sie eine reine Firmenpräsentation haben (Startseite, Über uns, Kontaktformular — ohne Verkaufsfunktion)
- Ihre Website ein reiner Blog ohne kommerzielle Transaktionen ist
- Sie ausschließlich B2B arbeiten (nur Geschäftskunden, keine Endverbraucher)
Sie sind AUSGENOMMEN, wenn:
- Ihr Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat UND unter 2 Millionen Euro Umsatz liegt (sogenannte Kleinstunternehmen)
Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Wenn Sie Produkte herstellen oder vertreiben, gelten die Regeln trotzdem.
Der Graubereich: Hybride Websites
Was ist mit einer Unternehmensseite, die auch einen kleinen Shop hat? Oder einem Blog mit Terminbuchung? Hier gilt: Alles, was mit einem Vertragsabschluss zusammenhängt, muss barrierefrei sein. Das betrifft den gesamten Weg — von der Produktseite über den Warenkorb bis zur Bestätigung. Die reine „Über uns”-Seite daneben? Nicht zwingend, aber empfehlenswert.
Was bedeutet „barrierefrei” konkret?
Das Gesetz verweist auf die WCAG 2.1 — das sind internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Klingt technisch, lässt sich aber auf vier verständliche Prinzipien herunterbrechen:
1. Wahrnehmbar — Alle können sehen, hören oder lesen
- Bilder brauchen Alternativtexte. Wenn ein blinder Mensch einen Screenreader nutzt, muss das Programm beschreiben können, was auf dem Bild zu sehen ist. „IMG_4523.jpg” hilft niemandem — „Teamfoto unserer Mitarbeiter vor dem Bürogebäude” schon.
- Videos brauchen Untertitel. Nicht nur für gehörlose Menschen — auch in der S-Bahn ohne Kopfhörer sind Untertitel Gold wert.
- Kontraste müssen stimmen. Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund sieht vielleicht elegant aus, ist aber für Menschen mit Sehschwäche nicht lesbar. Mindestens 4,5:1 Kontrastverhältnis bei normalem Text.
2. Bedienbar — Alle können die Website nutzen
- Tastatur-Navigation. Jeder Button, jedes Menü, jedes Formular muss ohne Maus erreichbar sein. Viele Menschen mit motorischen Einschränkungen nutzen nur die Tastatur.
- Keine Zeitfallen. Wenn ein Formular nach 30 Sekunden abläuft, ist das für Menschen, die langsamer tippen, ein echtes Problem.
- Kein blinkendes Design. Blitzende oder flackernde Elemente können bei Menschen mit Epilepsie Anfälle auslösen.
3. Verständlich — Alle verstehen, was passiert
- Klare Sprache. Keine verschachtelten Bandwurmsätze, keine unnötigen Fachbegriffe.
- Vorhersehbare Navigation. Wenn das Menü auf der Startseite links ist, sollte es auf allen Seiten links sein.
- Hilfe bei Fehlern. Wenn jemand im Formular das Datum falsch eingibt, sollte die Fehlermeldung erklären, welches Format erwartet wird — nicht nur „Ungültige Eingabe” anzeigen.
4. Robust — Die Technik funktioniert überall
- Sauberer HTML-Code. Überschriften müssen als Überschriften markiert sein, Listen als Listen, Formulare mit korrekten Labels. Das ist die Basis, damit Screenreader und andere Hilfsmittel die Seite richtig interpretieren.
- Kompatibilität. Die Website muss mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien funktionieren — nicht nur auf dem neuesten Chrome.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Das BFSG hat Zähne. Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
Bußgelder
- Bis zu 100.000 Euro bei schwerwiegenden Verstößen
- Bis zu 10.000 Euro bei leichteren Verstößen
- Die Marktüberwachungsbehörde kann Stichproben durchführen
Abmahnungen
- Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können Verstöße abmahnen — ähnlich wie bei DSGVO-Verstößen
- Das bedeutet: Anwaltskosten, Unterlassungserklärungen und möglicherweise Vertragsstrafen
Vertriebsverbote
- Im schlimmsten Fall kann die Behörde anordnen, dass Ihr Online-Shop vom Netz genommen wird, bis die Mängel behoben sind
Reputationsschaden
- Kunden und Partner achten zunehmend auf Barrierefreiheit — ein nicht barrierefreier Auftritt kann Vertrauen kosten
7 praktische Schritte zur barrierefreien Website
Schritt 1: Prüfen, ob Sie betroffen sind
Gehen Sie die Checkliste oben durch. Wenn Sie einen Online-Shop betreiben oder über Ihre Website Verträge abschließen und kein Kleinstunternehmen sind — dann ja.
Schritt 2: Ist-Zustand analysieren
Nutzen Sie kostenlose Tools für eine erste Einschätzung:
- Google Lighthouse (in Chrome eingebaut: F12 → Lighthouse → Accessibility)
- WAVE (wave.webaim.org — zeigt Fehler direkt auf der Seite an)
- axe DevTools (Browser-Erweiterung für detaillierte Prüfung)
Diese Tools finden die offensichtlichen Probleme — fehlende Alternativtexte, zu geringe Kontraste, falsche Überschriften-Hierarchie. Für eine vollständige Prüfung brauchen Sie einen manuellen Test.
Schritt 3: Die größten Baustellen zuerst
In unserer Erfahrung sind das die häufigsten Probleme:
- Fehlende Alternativtexte bei Bildern (betrifft fast jede Website)
- Zu geringe Kontraste (besonders bei Grautönen und dezenten Farben)
- Tastatur-Navigation funktioniert nicht (Dropdown-Menüs, modale Fenster, Slider)
- Formulare ohne Labels (Platzhaltertext ist kein Ersatz für echte Labels)
- Keine Überschriften-Hierarchie (H1, H2, H3 in logischer Reihenfolge)
Schritt 4: Drittanbieter prüfen
Sie sind für Ihren gesamten Online-Auftritt verantwortlich — auch für eingebundene Dienste. Prüfen Sie:
- Ist Ihr Cookie-Banner barrierefrei bedienbar?
- Kann man den Chat-Widget per Tastatur nutzen?
- Sind eingebundene Buchungssysteme und Zahlungsanbieter barrierefrei?
Schritt 5: Erklärung zur Barrierefreiheit
Auch wenn Sie noch nicht zu 100 % barrierefrei sind: Dokumentieren Sie, was Sie bereits umgesetzt haben und wo es noch Lücken gibt. Das zeigt guten Willen und kann bei Prüfungen helfen.
Schritt 6: Prozesse anpassen
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Wenn neue Inhalte eingepflegt werden — Blogbeiträge, Produkte, Bilder — müssen auch diese barrierefrei sein. Schulen Sie Ihr Team oder definieren Sie klare Regeln.
Schritt 7: Professionell prüfen lassen
Automatische Tools finden etwa 30–40 % der Probleme. Für den Rest brauchen Sie manuelle Tests — idealerweise durch jemanden, der sich mit Barrierefreiheit auskennt. Das kostet, spart aber langfristig Ärger.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, wo Sie stehen.
Bestehende Website nachbessern
| Umfang | Typische Kosten |
|---|---|
| Kleine Website (5–10 Seiten, grundlegende Korrekturen) | 500 – 2.000 EUR |
| Mittlere Website (15–30 Seiten, Shop) | 2.000 – 5.000 EUR |
| Große Website (50+ Seiten, komplexe Funktionen) | 5.000 – 15.000 EUR |
Neue Website direkt barrierefrei bauen
Wenn Sie ohnehin eine neue Website planen, kostet die barrierefreie Umsetzung in der Regel 10–20 % mehr als eine nicht-barrierefreie Version. Das ist deutlich günstiger, als nachher alles umzubauen.
Laufende Kosten
- Regelmäßige Prüfungen: 200–500 EUR pro Jahr
- Schulung für Content-Pflege: einmalig 200–500 EUR
Häufige Missverständnisse
„Barrierefreiheit ist nur für blinde Menschen”
Falsch. Barrierefreiheit hilft Menschen mit Sehschwäche, motorischen Einschränkungen, Hörschwierigkeiten, Lernbehinderungen — und auch älteren Menschen, die einfach nicht mehr so gut sehen oder so schnell klicken können. Und mal ehrlich: Auch Sie profitieren von klaren Kontrasten, logischer Navigation und gut lesbaren Texten.
„Meine Website hat ein Barrierefreiheits-Plugin, das reicht”
Leider nein. Diese Overlay-Plugins (die ein kleines Rollstuhl-Symbol einblenden) ändern nicht den zugrunde liegenden Code. Screenreader können die Seite trotzdem nicht lesen, wenn der HTML-Code nicht stimmt. Schlimmer noch: Einige Behindertenverbände raten aktiv von diesen Plugins ab, weil sie oft mehr Probleme schaffen als sie lösen.
„Barrierefreiheit macht die Website hässlich”
Das war vielleicht vor 15 Jahren so. Heute sind viele der bestgestalteten Websites gleichzeitig die barrierefreiesten. Gute Kontraste, klare Typografie und logische Strukturen sind Designprinzipien — keine Einschränkungen.
„Das betrifft mich als kleines Unternehmen nicht”
Möglicherweise stimmt das — wenn Sie unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Millionen Euro Umsatz haben UND nur Dienstleistungen anbieten. Aber auch wenn Sie formal ausgenommen sind: Barrierefreiheit verbessert Ihre Website für alle Besucher und ist ein echtes SEO-Plus. Google belohnt schnelle, gut strukturierte und zugängliche Websites.
Barrierefreiheit als Chance
Ja, das BFSG bringt Pflichten mit sich. Aber es ist auch eine Gelegenheit: Eine barrierefreie Website ist in der Regel schneller, besser strukturiert und einfacher zu nutzen — für alle Besucher. Das verbessert Ihre Conversion-Rate, Ihre Suchmaschinen-Rankings und das Nutzererlebnis insgesamt.
Unternehmen, die früh auf Barrierefreiheit setzen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil. Während die Konkurrenz noch grübelt, haben Sie bereits eine Website, die alle Menschen willkommen heißt.
Unsere Empfehlung
Warten Sie nicht auf eine Abmahnung. Starten Sie mit einer Analyse Ihrer aktuellen Website — die kostenlosen Tools liefern bereits einen guten ersten Überblick. Setzen Sie dann die größten Baustellen um und planen Sie Barrierefreiheit als festen Bestandteil Ihrer Website-Strategie ein.
Übrigens: Die Website, auf der Sie gerade lesen, wurde von Anfang an nach WCAG 2.1 AA entwickelt — mit ARIA-Labels, Tastatur-Navigation, Skip-Links und ausreichenden Kontrasten. Wenn Sie wissen möchten, wie das auch für Ihre Website funktionieren kann, beraten wir Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.
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